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   VG Düsseldorf, 04.01.2013 - 7 K 1938/12   

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VG Düsseldorf, 04.01.2013 - 7 K 1938/12 (https://dejure.org/2013,2)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.01.2013 - 7 K 1938/12 (https://dejure.org/2013,2)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Januar 2013 - 7 K 1938/12 (https://dejure.org/2013,2)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • EGMR, 05.07.2005 - 46410/99

    Urteil in der Rechtssache Ü. gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus VG Düsseldorf, 04.01.2013 - 7 K 1938/12
    Die danach bei der durch Art. 8 Abs. 2 EMRK gebotenen Verhältnismäßigkeitsprüfung zu berücksichtigenden Kriterien sind nach der Rechtsprechung: Die Art und Schwere der vom Kläger begangenen Straftaten; das Alter des Ausländers bei Begehung der Straftaten; die Dauer seines Aufenthalts in Deutschland; die seit der Straftat verstrichene Zeit und das Verhalten des Klägers während dieser Zeit; die Staatsangehörigkeit der verschiedenen betroffenen Personen; die familiäre Situation des Klägers, wie die Länge der Ehe und andere Faktoren, die die Wirksamkeit des Familienleben eines Paares ausdrücken; ob der Gatte zu dem Zeitpunkt um die Straftat wusste, als sie eine familiäre Beziehung aufnahm; ob Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind und wenn ja, deren Alter; das Gewicht der Schwierigkeiten, auf die die Familienangehörigen wahrscheinlich in dem Land stoßen würden, in das der Kläger ausgewiesen werden soll; die Festigkeit der sozialen, kulturellen und familiären Bande mit dem Gastland und mit dem Heimatland und schließlich, ob der Kläger bereits als Kind, im jugendlichen Alter oder erst als Erwachsener ins Bundesgebiet gekommen ist oder gar hier geboren wurde, vgl. EGMR, Urteil vom 2. August 2001 - 54273/00 -, InfAuslR 2001, 476 (Boultif); Urteil vom 5. Juli 2005 - 46410/99 -, InfAulR 2005, 450 (Üner); Urteil vom 6. Dezember 2007 - 69735/01-, InfAuslR 2008, 111 (Chair).

    EGMR, Urteil vom 18. Oktober 2006 - 46410/99 -, NVwZ 2007, 1279/juris, Rn. 56 ff.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2007 - 16 B 332/07

    Schon einmaliger Konsum harter Drogen rechtfertigt in aller Regel die Entziehung

    Auszug aus VG Düsseldorf, 04.01.2013 - 7 K 1938/12
    vgl. dazu aus dem insoweit ähnlichen Fahrerlaubnisrecht OVG NRW, Beschluss vom 6. März 2007 - 16 B 332/07 -, juris, Rn. 4.
  • VG Düsseldorf, 18.10.2012 - 8 K 6261/08

    Ausweisung Assoziationsberechtigung Vier-Augen-Prinzip Verfahrensgarantie

    Auszug aus VG Düsseldorf, 04.01.2013 - 7 K 1938/12
    Ähnlich VG Düsseldorf, Urteil vom 18. Oktober 2012 - 8 K 6261/08 -, juris, Rn. 121 f.
  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus VG Düsseldorf, 04.01.2013 - 7 K 1938/12
    EGMR, Urteil vom 18. Oktober 2006 - 46410/99 -, NVwZ 2007, 1279/juris, Rn. 56 ff.
  • EGMR, 02.08.2001 - 54273/00

    BOULTIF v. SWITZERLAND

    Auszug aus VG Düsseldorf, 04.01.2013 - 7 K 1938/12
    Die danach bei der durch Art. 8 Abs. 2 EMRK gebotenen Verhältnismäßigkeitsprüfung zu berücksichtigenden Kriterien sind nach der Rechtsprechung: Die Art und Schwere der vom Kläger begangenen Straftaten; das Alter des Ausländers bei Begehung der Straftaten; die Dauer seines Aufenthalts in Deutschland; die seit der Straftat verstrichene Zeit und das Verhalten des Klägers während dieser Zeit; die Staatsangehörigkeit der verschiedenen betroffenen Personen; die familiäre Situation des Klägers, wie die Länge der Ehe und andere Faktoren, die die Wirksamkeit des Familienleben eines Paares ausdrücken; ob der Gatte zu dem Zeitpunkt um die Straftat wusste, als sie eine familiäre Beziehung aufnahm; ob Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind und wenn ja, deren Alter; das Gewicht der Schwierigkeiten, auf die die Familienangehörigen wahrscheinlich in dem Land stoßen würden, in das der Kläger ausgewiesen werden soll; die Festigkeit der sozialen, kulturellen und familiären Bande mit dem Gastland und mit dem Heimatland und schließlich, ob der Kläger bereits als Kind, im jugendlichen Alter oder erst als Erwachsener ins Bundesgebiet gekommen ist oder gar hier geboren wurde, vgl. EGMR, Urteil vom 2. August 2001 - 54273/00 -, InfAuslR 2001, 476 (Boultif); Urteil vom 5. Juli 2005 - 46410/99 -, InfAulR 2005, 450 (Üner); Urteil vom 6. Dezember 2007 - 69735/01-, InfAuslR 2008, 111 (Chair).
  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus VG Düsseldorf, 04.01.2013 - 7 K 1938/12
    BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2012 - 1 C 19/11 -, juris, Rn. 39.
  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 04.01.2013 - 7 K 1938/12
    BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2007 - 1 C 10/07 -, BVerwGE 129, 367/juris, Rn. 24.
  • EGMR, 06.12.2007 - 69735/01

    D (A), Ausweisung, Europäische Menschenrechtskonvention, Schutz von Ehe und

    Auszug aus VG Düsseldorf, 04.01.2013 - 7 K 1938/12
    Die danach bei der durch Art. 8 Abs. 2 EMRK gebotenen Verhältnismäßigkeitsprüfung zu berücksichtigenden Kriterien sind nach der Rechtsprechung: Die Art und Schwere der vom Kläger begangenen Straftaten; das Alter des Ausländers bei Begehung der Straftaten; die Dauer seines Aufenthalts in Deutschland; die seit der Straftat verstrichene Zeit und das Verhalten des Klägers während dieser Zeit; die Staatsangehörigkeit der verschiedenen betroffenen Personen; die familiäre Situation des Klägers, wie die Länge der Ehe und andere Faktoren, die die Wirksamkeit des Familienleben eines Paares ausdrücken; ob der Gatte zu dem Zeitpunkt um die Straftat wusste, als sie eine familiäre Beziehung aufnahm; ob Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind und wenn ja, deren Alter; das Gewicht der Schwierigkeiten, auf die die Familienangehörigen wahrscheinlich in dem Land stoßen würden, in das der Kläger ausgewiesen werden soll; die Festigkeit der sozialen, kulturellen und familiären Bande mit dem Gastland und mit dem Heimatland und schließlich, ob der Kläger bereits als Kind, im jugendlichen Alter oder erst als Erwachsener ins Bundesgebiet gekommen ist oder gar hier geboren wurde, vgl. EGMR, Urteil vom 2. August 2001 - 54273/00 -, InfAuslR 2001, 476 (Boultif); Urteil vom 5. Juli 2005 - 46410/99 -, InfAulR 2005, 450 (Üner); Urteil vom 6. Dezember 2007 - 69735/01-, InfAuslR 2008, 111 (Chair).
  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 259/63

    S-Urteil des Bundesfinanzhofes

    Auszug aus VG Düsseldorf, 04.01.2013 - 7 K 1938/12
    BVerfG, Beschluss vom 11. Mai 1965 - 2 BvR 259/63 -, BVerfGE 19, 38 (47).
  • VG Oldenburg, 04.06.2012 - 11 A 2509/12

    Zugrundelegen der ermessenslenkenden Regelungen in den Nrn. 11.1.4.6.1. ff. der

    Auszug aus VG Düsseldorf, 04.01.2013 - 7 K 1938/12
    VG Oldenburg, Urteil vom 4. Juni 2012 - 11 A 2509/12 -, juris, Rn. 25; VG Düsseldorf, Gerichtsbescheid vom 22. Oktober 2012 - 24 K 6121/12 -, juris, Rn. 113.
  • VG Düsseldorf, 22.10.2012 - 24 K 6121/12

    Ausweisung, türkische Staatsangehörige, versuchter Totschlag, Straftat,

  • OVG Niedersachsen, 14.02.2013 - 8 LC 129/12

    Alleinige Vornahme der Befristung der Wirkungen einer Ausweisung nach § 11 Abs. 1

    Sowohl die vom Verwaltungsgericht in der angefochtenen Entscheidung durch eigenständige Formulierung eines nach den Ausweisungsgründen gestaffelten Fristenkataloges (vgl. ähnlich VG Düsseldorf, Urt. v. 26.11.2012 - 27 K 5505/11 -, juris Rn. 93 f.; Urt. v. 6.11.2012 - 27 K 2548/11 -, juris Rn. 116 f.) als auch eine fortwährende Orientierung an den Vorgaben in Nr. 11.1.4.6.1 f. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz - AVwV AufenthG - vom 26. Oktober 2009 (GMBl. S. 877) (vgl. VG Düsseldorf, Urt. v. 4.1.2013 - 7 K 1938/12 -, juris Rn. 75 f.; Urt. v. 6.12.2012 - 8 K 6577/10 -, juris Rn. 48 f.; Urt. v. 18.10.2012 - 8 K 6261/08 -, juris Rn. 118 f.) berücksichtigen die Vorgaben des europäischen Gesetzgebers in der Rückführungsrichtlinie und des nationalen Gesetzgebers im neu gefassten § 11 Abs. 1 AufenthG nicht hinreichend.
  • OVG Niedersachsen, 25.06.2013 - 8 PA 98/13

    Zusammenrechnung von gesondert zu bemessene Fristen der Wirkungen einer

    Sowohl die vom Verwaltungsgericht in der angefochtenen Entscheidung durch eigenständige Formulierung eines nach den Ausweisungsgründen gestaffelten Fristenkataloges (vgl. ähnlich VG Düsseldorf, Urt. v. 26.11.2012 - 27 K 5505/11 -, juris Rn. 93 f.; Urt. v. 6.11.2012 - 27 K 2548/11 -, juris Rn. 116 f.) als auch eine fortwährende Orientierung an den Vorgaben in Nr. 11.1.4.6.1 f. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz - AVwV AufenthG - vom 26. Oktober 2009 (GMBl. S. 877) (vgl. VG Düsseldorf, Urt. v. 4.1.2013 - 7 K 1938/12 -, juris Rn. 75 f.; Urt. v. 6.12.2012 - 8 K 6577/10 -, juris Rn. 48 f.; Urt. v. 18.10.2012 - 8 K 6261/08 -, juris Rn. 118 f.) berücksichtigen die Vorgaben des europäischen Gesetzgebers in der Rückführungsrichtlinie und des nationalen Gesetzgebers im neu gefassten § 11 Abs. 1 AufenthG nicht hinreichend.
  • VG Saarlouis, 25.05.2021 - 6 K 646/19

    Ausweisung eines straffälligen sri-lankischen Staatsangehörigen

    VG Düsseldorf, Urt. v. 04.01.2013, 7 K 1938/12, juris Rn. 62, mit Verweis auf OVG NRW, Beschl. v. 06.03.2007, 16 B 332/07, juris, Rn. 4, zum insoweit ähnlichen Fahrerlaubnisrecht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2014 - 18 B 697/14

    Eintritt der Rechtskraft nach § 124a Abs. 5 S. 4 VwGO; Einlegung einer

    Der alleinige Einwand der Beschwerde, entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts sei das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 28. November 2012 (7 K 1938/12) noch nicht rechtskräftig, weil gegen den Beschluss des Senats vom 23. Mai 2014 (18 A 59/13), mit dem dieser den gegen das vorgenannten Urteil gerichteten Zulassungsantrag abgelehnt hat, noch Verfassungsbeschwerde erhoben werden konnte - und mittlerweile erhoben sei -, greift nicht durch.
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